Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Wirkungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Die AGB werden vom Kunden automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Diese können jederzeit unter www.ibus-gbr.de eingesehen und ausgedruckt werden.
§ 2 Auftragserteilung
- Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungs- oder Schulungsvertrag bzw. der schriftliche Auftrag des Kunden an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.
- Der Kunde kann uns Aufträge telefonisch, postalisch, per Fax oder per E-Mail erteilen. Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Der Kunde erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungs- oder Schulungsvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragbestätigung ist maßgeblich für den Ausführungstermin der gewünschten Leistung.
- Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu, die wir durch langjährige Zusammenarbeit kennen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt, und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden.
- Bei der Auftragserteilung zur telefonischen Beratung handelt es sich um einen formlosen Auftrag, der sofort nach Aufwand in Rechnung gestellt wird. Es sind Beratungen, die von Handwerkern, VIU und GVU vom Einsatzort des jeweiligen Kunden von der Baustelle aus erforderlich werden, und wo sofortiges Wissen oder Erfahrung abgerufen wird.
§ 3 Preise
In allen Preisen für unsere Leistungen ist die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
§ 4 Zahlung, Fälligkeit
- Unser Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.
- Sobald die Rechnung dem Kunden zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig.
- Der Kunde kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 5 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
- Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
§ 5 Ausführungsfristen, Termine
- Ausführungsfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden.
- Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Kunden zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn eine Nachfrist aufgrund von Fixterminen nicht möglich ist. Die Ausführungsfrist hängt in vielen Fällen (z.B. in der Beratung, dem Erstellen von ORGA- Handbüchern u. Themenplänen) von der Zulieferung bzw. der Zuarbeit von erforderlichen Informationen und Unternehmensdaten ab.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung. Ohne Mitwirkung, bzw. Zuarbeit durch den Auftraggeber ist ein termingerechtes Ausführen nicht mög-lich.
§ 7 Verschwiegenheitsklauseln
Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungs- und Schulungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Kunden selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungs- und Schulungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Kunden an uns übergebene Unterlagen, Dokumente o.ä. an den Kunden zurückgesendet.
§ 8 Haftungsbeschränkung
- Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B., Krieg, Naturereignisse, Unwetter), des Weiteren durch Stromausfälle, Verkehrsstörungen regional oder überregional, durch Busse und Bahnen.
- Des Weiteren entstehen Schäden durch Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störungen des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Kunde verantwortlich. Wir übernehmen auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Kunden, die durch die unwissentliche Übersendung von mit Viren infizierten Dokumenten per E-Mail verursacht werden.
- Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Dennoch haften wir nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen oder erbrachten Maßnahme hinter den Erwartungen des Kunden zurückbleibt.
- Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben. Das gilt insbesondere für Anweisungen (Verfahrensanweisungen, Betriebsanweisungen), Prozessabläufe u.ä., die nicht von uns selbst geschult und weiter vermittelt wurden.
- Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten.
§ 9 Mängelrüge
- Wenn uns der Kunde nicht innerhalb von 5 Tagen nach Abwicklung des Auftrages etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt. Dies gilt insbesondere für Abläufe innerhalb von Prozessen des Unternehmens.
- Sollte der Kunde eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden.
- Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrages begrenzt. Haftung, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüche Dritter basieren, übernehmen wir nicht.
- Wenn die Ausführungsfrist unangemessen lange überschritten ist und wir eine vom Kunden schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Kunde zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen, dem Willen und Interesse beider Parteien, am nächsten kommt.
§ 11 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- 1. Erfüllungsort ist Bad Hönningen.
- Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Kunden ergebenen Streitigkeiten wird das in Bad Hönningen örtlich zuständige Gericht vereinbart.
Stand: Bad Hönningen, 01.01.2000
IBuS Ingenieur-Beratung und Schulungen GbR
Dipl.-Ing. Armin Lorig und Dipl.-Ing. Peter Dietzel