Beratung hinsichtlich einer rechtssicheren Organisation des Bereitschafts- und Entstörungsdienstes
Eine der Hauptaufgaben von Ver- und Entsorgungsunternehmen ist es, die Lieferung von Energie bzw. Wasser sowie die Abwasserentsorgung jederzeit, in dem vereinbarten Umfang, sicherzustellen.
Zahlreiche Rechtsvorschriften fordern zu diesem Zweck die Schaffung und Aufrechterhaltung eines funktionierenden Bereitschafts- und Entstörungsdienstes, um auf Störungen, Unregelmäßigkeiten, Schäden und Unfälle direkt reagieren zu können.
Dabei stehen Gefahrenabwehr, zumindest jedoch die Eingrenzung der Folgen sowie anschließend die Beseitigung der Schäden, Störungen, … im Vordergrund.
Die Notwendigkeit eines Bereitschafts- und Entstörungsdienstes ergibt sich z.B. aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB), dem Energiewirtschaftsgesetz, der Gas-Hochdruckleitungs-Verordnung, der NAV, der NDAV, den AVB`en (Wasser, Fernwärme, Abwasser) sowie dem Technischen Regelwerk insb. dem DVGW-Arbeitsblättern G 1000 und W 1000 und dem daraus folgenden DVGW-Arbeitsblatt GW 1200. Weitere Regelungen sind die S 1000, die FW 1000 sowie die DIN 2000 für die Trinkwasserversorgung.
Das Arbeitsblatt GW 1200 bietet nur einen Rahmen, die Unternehmen sind jedoch verpflichtet, dieses auf ihre Belange anzupassen.
Unser Leistungsangebot
- Festlegung zur Organisation des Bereitschafts- und Entstörungsdienstes
- Meldestelle
- Entstörungsdienst
- Ausstattung
- räumliche Organisation
- Anzahl der Mitarbeiter im Entstörungsdienst unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes
- Bereitschaftsdienstebenen
- Ablauforganisation
- Notfall-, Katastrophen-Management
- Überprüfung der vorhandenen Strukturen des Bereitschafts- und Entstörungsdienstes
- Auswertung der Analyse und Ableitung von Handlungsbedarf
- Erstellung eines Handbuches zur Festlegung der Struktur des Bereitschafts- und Entstörungsdienstes
- Schulung der Mitarbeiter über die getroffenen Festlegungen
- Schulungen der Mitarbeiter im Rahmen der regelmäßigen Fort-, Weiter- oder Zusatzbildung