Aufstellung von Notfallmanagementsystemen, Notfallplänen, insbesondere für kritische Infrastrukturen
Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist in der Bundesrepublik Deutschland von zentraler Bedeutung, wie das Bundesinnenministerium unlängst festgestellt hat. Zur Zeit findet eine umfangreiche Überprüfung zur Sicherung der kritischen Infrastrukturen statt, die insbesondere die Bereiche Gas, Strom und Wasser einschließt.
Die zuständigen Regierungsressorts definieren kritische Infrastrukturen als “Organisationen und Einrichtungen mit (lebens-)wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Störung oder Ausfall für größere Bevölkerungsgruppen nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe oder andere dramatische Folgen eintreten.“
Daher fordert die Regierung von den Betreibern o.g. Versorgungssparten ein umfangreiches Risiko bzw. Notfallmanagement zum Schutz dieser Strukturen.
Dies bezieht vor allem die Prävention ein und nicht nur das einfache Reagieren auf eintretende Ereignisse.
Das Bundes-Innenministerium führt hierzu aus:
“Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass Infrastrukturen durchaus Schaden erleiden und Beeinträchtigungen kritischer Prozesse weitreichende soziale und ökonomische Folgen haben können.
Erhebliche Schäden können insbesondere durch- Naturereignisse
- technisches und/oder menschliches Versagen
- vorsätzliche Handlungen mit terroristischem oder sonstigem
- kriminellem Hintergrund
- sowie Kriege hervorgerufen werden.
Für Betreiber kritischer Infrastrukturen ist es wichtig, solche Ursachen zu erkennen und sich darauf einzustellen. Das bedeutet, Risiken im Vorfeld von Ereignissen so weit wie möglich zu erfassen, zu mindern und sich auf unvermeidbare Krisenfälle bestmöglich vorzubereiten.
Eine solche Vorgehensweise trägt zur Sicherung der Existenz über das Krisenereignis hinaus bei und leistet damit für Unternehmen einen Beitrag zur Wertschöpfung sowie zur Einhaltung bestehender rechtlicher Bestimmungen und unterstützt Behörden im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge.
Das Konzept zum Risiko- und Krisenmanagement besteht aus fünf Phasen.
- die Vorplanung zur Etablierung eines Risiko- und Krisenmanagements
- die Beschreibung grundsätzlicher Aspekte einer Risikoanalyse
- Ausführungen zu vorbeugenden Maßnahmen
- die Darstellung der Aspekte eines robusten Krisenmanagements
- Prüfung und Anpassung des Risiko- und Krisenmanagements
Unser Leistungsangebot
- Ist-Analyse der vorhandenen Risiko- und Krisenstrukturen anhand von Leitfäden
- Ableitung des Handlungsbedarfes
- Implementierung eines Risiko- und Krisenmanagements in 5 Phasen
- Phase 1: Vorplanung
- Verankerung eines Risiko- und Krisenmanagements
- die Festlegung von Zuständigkeiten im Rahmen der Umsetzung
- die Freistellung von Ressourcen, die Klärung
- Festlegung von strategischer Schutzziele
- Phase 2: Risikoanalyse
- Überblick über ihre einzelnen Prozesse
- Überblick über Gefahren, denen diese Prozesse ausgesetzt sein können
- Verwundbarkeit
- Ermittlung von Risikobildern / Risikoschwerpunkten
- Phase 3: Vorbeugende Maßnahmen / Strategien
- Minderung der Risiken
- Erhöhung der Risikoschwelle, d.h. Minderung der Auswirkungen
- Schutz der Unternehmenseinrichtungen
- Phase 4: Krisenmanagement
- Krisenbewältigung im Fall eines Falles
- Spezialorganisation für den Krisenfall (Krisenstab)
- Krisenkommunikation
- Phase 5: Prüfung der Festlegungen
- Prüfung der in der Vorplanung festgelegten Regelungen
- Prüfung der Aktualität des aufgestellten Risikoprofils
- die Prüfung der umgesetzten vorbeugenden Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit sowie die Prüfung des Krisenmanagements auf seine Effektivität
- Phase 1: Vorplanung