Betriebssicherheit
Die Betriebssicherheitsverordnung ist Ergebnis der jahrzehntelangen Forderung der Industrieunternehmen nach mehr Eigenverantwortung und weniger Regulierung durch den Staat.
Durch die Betriebssicherheitsverordnung wurden eine Reihe von relevanten Rechtsvorschriften zurückgezogen.
Bis auf wenige Ausnahmen wurden den Unternehmen die Verantwortung für die Auswahl von Betriebsmitteln, die Festlegung von Prüffristen, die Festlegungen hinsichtlich des Explosionsschutzes sowie die Personalqualifikation (Prüfung der Betriebsmittel) eigenverantwortlich übertragen.
Konkrete Vorgaben, wie z.B. in bis dahin gültigen Gesetzen, Verordnungen sowie Unfallverhütungsvorschriften wurden vermieden.
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert die Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten für EX-Bereiche.
Hier gilt die Betriebssicherheitsverordnung auch für Unternehmen der Energie- und Entsorgungs-Branche
Zur Zeit haben ca. 50 % der klein- und mittelständischen Unternehmen die Betriebssicherheitsverordnung noch nicht umgesetzt.
Unser Leistungsangebot
- Hilfestellung bei der Auswahl von Arbeits- und Betriebsmitteln, z.B. nach Druckgeräterichtlinie, Maschinenrichtlinie, Gasgeräterichtlinie
- Erfassung aller prüfpflichtigen Arbeits- und Betriebsmittel in einem Kataster
- Festlegung der erforderlichen Prüffristen (erstmalige Prüfung / wiederkehrende Prüfung)
- Festlegung der erforderlichen Mitarbeiter (befähigte Personen) und deren Qualifikation
- Erstellung von Dokumentationen für die durchzuführenden Prüfungen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich der Benutzung der Arbeitsmittel
- Erfassung aller EX-Anlagen und EX-Bereiche im Unternehmen
- Erstellung von EX-Schutz-Dokumenten für die relevanten Bereiche
- Festlegung von EX-Zonen
- Festlegung von Schutzmaßnahmen