Arbeitssicherheit
Das Arbeitsschutzgesetz fordert von den Unternehmen eine Reihe von Maßnahmen hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter.
Ein zentraler Punkt ist hierbei die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze sowie die Festlegung und Überprüfung der getroffenen Schutzmaßnahmen, dies ist vor allem Aufgabe der Geschäftsführung und der Führungskräfte.
Die Gefährdungsbeurteilung dient heute als erste Entlastung (aber nicht als Einzige) der Geschäftleitung bzw. Führungskräften z.B. bei Arbeitsunfällen.
Eine nicht durchgeführte Gefährdungsbeurteilung kann ernsthafte zivilrechtliche (Schadensersatz-, Regressforderungen) und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Gefährdungsbeurteilungen müssen auch von Kleinunternehmen (‹ 10 Mitarbeiter) durchgeführt werden.
Unser Leistungsangebot
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für alle unternehmensrelevanten Bereiche, wie z.B.
- Gasversorgung
- Wasserversorgung
- Stromversorgung
- Fernwärmeversorgung
- Abwasserentsorgung
- Bäder / Bädertechnik
- Chemische Industrie
- Apotheken
- Grünpflegearbeiten
- Werkstätten
- Büro
- Reinigung
- Nahverkehr
- Einzelhandel
- Überprüfung vorhandener Gefährdungsbeurteilung auf Richtigkeit und Vollständigkeit
- Ergänzung und Anpassung vorhandener Dokumentationen